Die Bundesnetzagentur hat die EEG-Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen turnusgemäß für den Zeitraum vom 01.02.2026 bis 31.07.2026 veröffentlicht. Damit sind die Fördersätze „fortgeschrieben“ – allerdings nur für 6 Monate. Danach werden die Sätze im nächsten Schritt wieder angepasst.
Aktuelle Vergütung (Inbetriebnahme 01.02.2026–31.07.2026) – typische Dachanlagen bis 100 kWp
Gebäude / Lärmschutzwand (EEG 2023):
| Anlagengröße (Leistungsanteil) | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung |
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Wichtig: Bei Anlagen über 10 kWp erfolgt die Vergütung gestaffelt nach Leistungsanteilen (z. B. „die ersten 10 kWp…“).
Warum „jetzt“ planen?
- Stichtag zählt: Entscheidend ist die Inbetriebnahme – ab diesem Datum wird Ihr Fördersatz festgeschrieben.
- Nur 6 Monate fest: Die aktuellen Sätze gelten nur bis 31.07.2026.
- Nächste Anpassung steht an: Turnusgemäß werden die Vergütungen wieder abgesenkt/angepasst (nächster Schritt ab 01.08.2026).
- Projektlaufzeiten: Netzanschluss, Zähler/Smart-Meter-Themen, Anmeldung & Umsetzung brauchen Zeit – wer „später“ startet, landet oft im nächsten Vergütungsfenster.
Kurz-Hinweis: Negative Strompreise
Für Neuanlagen gelten zusätzlich Regeln, dass in Zeiten negativer Börsenpreise zeitweise keine Vergütung gezahlt wird; diese Zeiträume werden dafür am Ende der Förderlaufzeit „angehängt“.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie 2026 eine PV-Anlage planen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Angebot, Auslegung und Netzanschluss frühzeitig zu starten – damit die Anlage noch im aktuellen Vergütungszeitraum (bis 31.07.2026) sicher in Betrieb gehen kann.