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EEG-Fördersätze ab 01.02.2026: Neue Einspeisevergütung festgelegt – nur bis 31.07.2026 gültig

Die Bundesnetzagentur hat die EEG-Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen turnusgemäß für den Zeitraum vom 01.02.2026 bis 31.07.2026 veröffentlicht. Damit sind die Fördersätze „fortgeschrieben“ – allerdings nur für 6 Monate. Danach werden die Sätze im nächsten Schritt wieder angepasst.

Aktuelle Vergütung (Inbetriebnahme 01.02.2026–31.07.2026) – typische Dachanlagen bis 100 kWp

Gebäude / Lärmschutzwand (EEG 2023):

Anlagengröße (Leistungsanteil)Teileinspeisung (Überschuss)Volleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Wichtig: Bei Anlagen über 10 kWp erfolgt die Vergütung gestaffelt nach Leistungsanteilen (z. B. „die ersten 10 kWp…“). 

Warum „jetzt“ planen?

  • Stichtag zählt: Entscheidend ist die Inbetriebnahme – ab diesem Datum wird Ihr Fördersatz festgeschrieben.
  • Nur 6 Monate fest: Die aktuellen Sätze gelten nur bis 31.07.2026.
  • Nächste Anpassung steht an: Turnusgemäß werden die Vergütungen wieder abgesenkt/angepasst (nächster Schritt ab 01.08.2026).
  • Projektlaufzeiten: Netzanschluss, Zähler/Smart-Meter-Themen, Anmeldung & Umsetzung brauchen Zeit – wer „später“ startet, landet oft im nächsten Vergütungsfenster.

Kurz-Hinweis: Negative Strompreise

Für Neuanlagen gelten zusätzlich Regeln, dass in Zeiten negativer Börsenpreise zeitweise keine Vergütung gezahlt wird; diese Zeiträume werden dafür am Ende der Förderlaufzeit „angehängt“.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie 2026 eine PV-Anlage planen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Angebot, Auslegung und Netzanschluss frühzeitig zu starten – damit die Anlage noch im aktuellen Vergütungszeitraum (bis 31.07.2026) sicher in Betrieb gehen kann.